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   BVerfG, 12.12.2002 - 2 BvR 1632/02   

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https://dejure.org/2002,21183
BVerfG, 12.12.2002 - 2 BvR 1632/02 (https://dejure.org/2002,21183)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.2002 - 2 BvR 1632/02 (https://dejure.org/2002,21183)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 2 BvR 1632/02 (https://dejure.org/2002,21183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfristung einer "wiederholten" Verfassungsbeschwerde - Ablehnung einer Steuerberaterin als Beistand in "erstem" Verfassungsbeschwerdeverfahren absehbar (BVerfGE 7, 241) und zur Rechtfertigung der Versäumung der Beschwerdefrist nicht geeignet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.2002 - 2 BvR 177/02
    Auszug aus BVerfG, 12.12.2002 - 2 BvR 1632/02
    Der wiederholten Verfassungsbeschwerde desselben Beschwerdeführers gegen dieselbe Entscheidung des Bundesfinanzhofs und des Niedersächsischen Finanzgerichts bei unveränderter Sach- und Rechtslage wie in der durch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2002 - 2 BvR 177/02 - nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde könnte ein Beschwerdehindernis des Verbrauchs der Beschwerde (ne bis in idem) entgegenstehen.

    Der Beschwerdeführer hat mit seinem Vortrag, wonach ihm die Ablehnung der Steuerberaterin Haberecht als Beistand des Beschwerdeführers im Verfahren 2 BvR 177/02 nicht "absehbar gewesen" und die daraus folgende Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde "nicht zu erwarten" gewesen sei, nicht glaubhaft gemacht, dass er bzw. seine Bevollmächtigte ohne Verschulden verhindert war, die Beschwerdefrist einzuhalten.

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2002 - 2 BvR 1632/02
    Das Verschulden der Bevollmächtigten steht dem Verschulden des Beschwerdeführers gleich (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 f.).
  • BFH, 04.12.2001 - III B 68/01

    Beschwerde - Postulationsfähigkeit - Rechtsmittelbelehrung -

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2002 - 2 BvR 1632/02
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn W ... gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. Dezember 2001 - III B 68/01 -, b) das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14. März 2001 - 4 K 438/95 - und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Hassemer, die Richterin Osterloh und den Richter Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 12. Dezember 2002 einstimmig beschlossen:.
  • FG Niedersachsen, 14.03.2001 - 4 K 438/95

    Zulässigkeit einer Sachentscheidung trotz Verlegungsantrag; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2002 - 2 BvR 1632/02
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn W ... gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. Dezember 2001 - III B 68/01 -, b) das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14. März 2001 - 4 K 438/95 - und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Hassemer, die Richterin Osterloh und den Richter Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 12. Dezember 2002 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 30/58

    Zulassung als Beistand - Keine Anfechtbarkeit der Beschlüsse des

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2002 - 2 BvR 1632/02
    Diese hätte sich nämlich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzen müssen, wonach ein Antrag auf Zulassung eines Steuerberaters in Steuersachen als Beistand in der Regel abzulehnen ist, da seine Beiordnung für das verfassungsrechtliche Verfahren im Regelfall auch dann nicht sachdienlich ist, wenn mit der Verfassungsbeschwerde die Prüfung einer Vorschrift des Steuerrechts oder eines Steuerbescheids begehrt wird (vgl. BVerfGE 7, 241 [242]).
  • BFH, 04.05.2004 - III B 99/03

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung materiell-rechtlicher

    Abgesehen davon sind die aufgeworfenen Fragen --unabhängig davon, ob sie den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Übrigen genügen-- in einem Revisionsverfahren schon deshalb nicht klärungsfähig, weil die Klage wegen der Rechtskraft der Entscheidung des FG vom 14. März 2001 4 K 438/95 (Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 4. Dezember 2001 III B 68/01, Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2002 2 BvR 1632/02; § 110 Abs. 1 Nr. 1 FGO) unzulässig ist (vgl. von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., vor § 33 Rdnr. 5, § 110 Rdnr. 5 und 6; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 110 FGO Rdnr. 32 ff., 35, m.w.N.).
  • BFH, 10.09.2003 - X B 95/03

    Darlegung eines Rechtsanwendungsfehlers mit symptomatischer Bedeutung

    Das Schreiben des Steuerberaters kann auch nicht als Genehmigung der bereits vom Kläger --unwirksam-- erhobenen Beschwerde angesehen werden, weil eine solche Genehmigung nur innerhalb der Beschwerdefrist möglich ist (BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 1993 II B 112/93, BFH/NV 1994, 651, und vom 4. Dezember 2001 III B 68/01, Juris-Nr. STRE200250035; eine Verfassungsbeschwerde gegen den letztgenannten Beschluss wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2002 2 BvR 1632/02, Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 546).
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